Coronaregeln im Betrieb

3G am Arbeitsplatz – wichtige Informationen für Beschäftigte

25.11.2021 | Das neue Infektionsschutzgesetz mit Neuerungen für Beschäftigte ist am 24. November in Kraft getreten. Auch am Arbeitsplatz gilt seither die 3G-Regel. Das bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen, dass sie ihren Betrieb nur dann betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind. Was bedeutet das? Und wie wird das in den Betrieben umgesetzt?

Foto: iStock.com/RomoloTavani

Im Zusammenhang mit der neuen 3G-Regel stellen sich Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmern weitere Fragen, wie zum Beispiel:

  • Ist die Zeit für Tests zu vergüten?
  • Ist die Zeit für Kontrollen am Werkstor vom Arbeitgeber zu vergüten?
  • Wer trägt die Kosten für die Tests?
  • Ist der Arbeitgeber verpflichtet, Tests im Betrieb anzubieten?
  • Gilt 3G auch für Beschäftigte im Außendienst?
  • Was gilt für Leihbeschäftigte?
  • Was passiert mit meinen Daten?

Antworten auf diese wichtigen Fragen rund um die neue 3G-Regel gibt es hier.

Von: rh

Unsere Social Media Kanäle