25.11.2021 | Das neue Infektionsschutzgesetz mit Neuerungen für Beschäftigte ist am 24. November in Kraft getreten. Auch am Arbeitsplatz gilt seither die 3G-Regel. Das bedeutet für die Kolleginnen und Kollegen, dass sie ihren Betrieb nur dann betreten dürfen, wenn sie geimpft, genesen oder tagesaktuell getestet sind. Was bedeutet das? Und wie wird das in den Betrieben umgesetzt?
Im Zusammenhang mit der neuen 3G-Regel stellen sich Arbeitnehmerinnnen und Arbeitnehmern weitere Fragen, wie zum Beispiel:
Antworten auf diese wichtigen Fragen rund um die neue 3G-Regel gibt es hier.