05.02.2026 | Der Sächsische Landtag hat beschlossen, einen gesetzlichen Anspruch auf drei Tage Qualifizierungszeit ab 2027 einzuführen. Dafür wurde lange gekämpft. „Mit der Bildungszeit bekommen Beschäftigte in Sachsen endlich das, was in fast allen anderen Bundesländern selbstverständlich ist: ein Recht auf Freistellung für Weiterbildung. Drei Tage sind ein guter Anfang. Perspektivisch braucht Sachsen aber fünf Tage, wie es andernorts längst Standard ist“, so Jan Otto, IG Metall Bezirksleiter Berlin-Brandenburg-Sachsen.
Jan Otto betonte den langen Weg bis zum Beschluss im Landtag: „Mehr als 55.000 Menschen haben den Volksantrag unterstützt. Ohne dieses Engagement gäbe es keine Bildungszeit. Das zeigt: Gemeinsamer Druck wirkt.“
Und er kündigt an: „Wir werden die Bildungszeit ab 2027 gezielt für die Stärkung gesellschaftspolitischer Bildung in den Betrieben nutzen. Demokratiekompetenz, Mitbestimmung, Zusammenarbeit im Team – das gehört heute genauso zur Qualifizierung wie Fachwissen. Die IG Metall ist seit vielen Jahren ein zentraler Anbieter gewerkschaftspolitischer Seminare für Beschäftigte. Dieses Angebot werden wir in Sachsen weiter ausbauen.“
Weiter: „Damit das Gesetz Wirkung entfaltet, müssen Beschäftigte ihre Rechte kennen. Wir werden informieren, beraten und dafür sorgen, dass die Bildungszeit im Betrieb nicht nur auf dem Papier steht. Die Nutzung ist ausdrücklich erwünscht – beruflich, persönlich und für das Ehrenamt.“
Hintergrund
Sachsen war bislang eines der letzten Bundesländer ohne gesetzlichen Anspruch auf Bildungszeit. Der beschlossene Kompromiss sieht drei bezahlte Freistellungstage pro Jahr ab dem 1. Januar 2027 vor. Für kleinere Betriebe gibt es eine Kostenerstattung. Der Volksantrag „5 Tage Bildungszeit für Sachsen“ wurde von einem breiten Bündnis getragen, darunter die DGB‑Gewerkschaften.