Die Tarifverträge der Zeitarbeit enthalten Regelungen zu Mitgliederboni. Der zurückliegende Tarifabschluss für die beiden Zeitarbeitgeberverbände iGZ und BAP enthalten viele sehr gute Regelungen. Bereits ab April 2021 werden die unterschiedlichen Entgelttabellen Ost und West abgeschafft. Dann gibt es nur noch eine gemeinsame Tabelle. Das Grundentgelt der EG 4 beträgt dann für alle Beschäftigten 13,53 € in der Stunde.
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