Textile Branchen

Erfolg bei Bardusch in Dresden

08.03.2019 | IG Metall und Betriebsrat verhindern Arbeitszeiterhöhung um zwei Stunden ohne Entgeltausgleich.

Körperlich harte Arbeit, viel Leistungsdruck und dies zu einem Einkommen, das auch nicht gerade zu Freudensprüngen anregt – das ist die Realität der Beschäftigten in der Branche Textile Dienstleistungen. In der Bardusch-Niederlassung Dresden profitieren rund 200 Beschäftigte von der Flächentarifbindung, davon 50 Prozent Frauen.

In ihr gibt es den »Tarifvertrag zur Sicherung und Förderung der Beschäftigung, Wettbewerbsfähigkeit und tarifpolitischen Zusammenarbeit«. Dieser lässt es unter bestimmten Umständen zu, dass Betriebsrat und Arbeitgeber vereinbaren können, die Arbeitszeit auf bis zu zwei Stunden ohne Anpassung der tariflichen Vergütung zu verlängern. Diese Umstände sind: eine schwierige wirtschaftliche Situation, die Gefahr von Tarifdumping, drohendende Auftragsverluste, ein hoher Flachwäscheanteil bzw. Gesundheitswäscheanteil und/oder eine unverhältnismäßige Lohnquote.

Im Gegenzug wäre für diesen Zeitraum eine Beschäftigungs- und Standortsicherung zu vereinbaren. Bei Verhandlungen einer solchen Regelung können die Tarifparteien hinzugezogen werden.Der Betriebsrat hatte sich entschieden, die Verhandlung auf Basis eines vom Arbeitgeber eingereichten Entwurfs einer diesbezüglichen Betriebsvereinbarung aufzunehmen. Da jedoch keine wirtschaftliche Prüfung zur Notwendigkeit der Maßnahme vorlag, machte der Betriebsrat die Unterzeichnung dieser Betriebsvereinbarung von der Zustimmung der Tarifparteien abhängig.

Es hat eine Weile gedauert, bis die Arbeitgeberseite verstanden hatte, dass sich der Betriebsrat dem permanent ausgeübten Druck nicht beugen wird, die Betriebsvereinbarung einfach so zu unterschreiben.

 Und so wendete sich der Arbeitgeber schließlich an die IG Metall und stellte den Antrag auf Zustimmung zur Verlängerung der Arbeitszeit von 38 auf 40 Stunden ohne Anpassung der tariflichen Vergütung.

In der ersten Verhandlung im Mai hat die IG Metall für eine mögliche Zustimmung die Bedingung gesetzt, dass zuerst eine wirtschaftliche Prüfung unter Hinzuziehung externer Sachverständigen vollzogen werden muss. Der Arbeitgeber erklärte sich damit einverstanden, und so ist das IMU Institut für Arbeitsorientierte Forschung und Beratung beauftragt worden, eine Expertise zum Sachverhalt zu erstellen.

In der zweiten Verhandlung im August hat das IMU Institut das Ergebnis der Untersuchung allen beteiligten Parteien dann vorgestellt. Die IG Metall hat auf Basis des Ergebnisses ihren Standpunkt erläutert, die Zustimmung nicht zu erteilen.

Bis heute hat sich die Arbeitgeberseite diesbezüglich nicht mehr an die IG Metall gewandt, und somit geht die IG Metall davon aus, dass sich der Antrag erledigt hat.

Länger arbeiten, zudem noch ohne Entgeltausgleich – das winken Betriebsrat und IG Metall nicht einfach so durch!

Von: sk

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