Leih- und Zeitarbeit

Mitgliederbonus ab 2021

03.07.2020 | Die Tarifverträge der Zeitarbeit enthalten Regelungen zu Mitgliederboni. Der zurückliegende Tarifabschluss für die beiden Zeitarbeitgeberverbände iGZ und BAP enthalten viele sehr gute Regelungen. Bereits ab April 2021 werden die unterschiedlichen Entgelttabellen Ost und West abgeschafft. Dann gibt es nur noch eine gemeinsame Tabelle. Das Grundentgelt der EG 4 beträgt dann für alle Beschäftigten 13,53 € in der Stunde.

Foto (Archiv): Thomas Range

Für diejenigen Beschäftigten die zum Auszahlungsmonat Juni 2021 bereits 12 Monate Mitglied der IG Metall sind, gibt es neben dem tariflichen Urlaubsgeld noch einen Mitgliederbonus. Dieser sieht Staffelungen je nach Dauer des Beschäftigungsverhältnisses vor. Gleichzeitig wird dieser Bonus auch in den Jahren 2022 und 2023 jeweils erhöht und beträgt dann in der Spitze 300,00 €. Auch für das zusätzliche Weihnachtsgeld, dass mit dem Novemberentgelt ausgezahlt wird, gibt es diese Boni-Regelung. Damit können alle LeiharbeitnehmerInnen die im Juli diesen Jahres Mitglied der IG Metall werden, sich den ersten Bonus sichern. Derzeit wird eine einheitliche Darstellung der Mitgliedschaft gegenüber den einzelnen Zeitarbeitgebern erarbeitet, die dann jedem Mitglied zur Verfügung gestellt werden.

Von: sk

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